Gesetzliche Versorgung der Angestellten
Fast jeder zweite Antrag auf gesetzliche Rente wird abgelehnt ! (Stand 2008)
Da auch die gesetzliche Versorgung bei Erwerbsminderung fraglich ist, besteht die Gefahr, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit "Hartz-IV"-Empfänger sein werden. Immerhin wird etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente zur Zeit abgelehnt; das bedeutet, dass es aus der gesetzlichen Rentenversicherung kein Geld gibt ! Als selbständiger Unternehmer ist darüber hinaus auch Ihre Firma – und Ihre Mitarbeiter – in Gefahr. Sollten Sie die „treibende Kraft“ in Ihrer Firma sein, ist zu befürchten, dass die Firma die Tore schließen muss – und die Mitarbeiter entlassen werden – wenn Sie nicht mehr ausreichend im Betrieb mitarbeiten können.
Jeder vierte Arbeitnehmer ist betroffen !
In Deutschland kann heute schon jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr bis zum Rentenalter ausüben. Häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Schäden am Bewegungsapparat (Wirbelsäule, Gelenke, Knochen), Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und das Nervensystem.

Das Risiko, aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus seinem Beruf auszuscheiden zu müssen, besteht in jedem Job. Sowohl Berufe mit körperlich besonders belastender Arbeit (z.B. Fliesenleger, Feuerwehrmann, Krankenpfleger, Kraftfahrer) als auch Lehrer, Musiker, kaufmännische Angestellte, Verwaltungsbeamte, Ärzte oder Architekten sind gefährdet, ihre Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen aufgeben zu müssen.
Die aktuelle Situation
Zum 01.01.2001 wurde die gesetzliche Versorgung mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente geändert. Die dramatisch wachsenden Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung machten diesen Schritt notwendig. An die Stelle der alten Regelung trat per 01.01.01 eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Die neuen Ansprüche machten den Erhalt dem Grunde nach wesentlich schwieriger und der Höhe nach erheblich niedriger.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente nur noch allen vor 1961 geborenen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer nach 1961 geboren wurde erhält heute - wenn überhaupt - nur eine Erwerbsminderungsrente. Und wenn Sie noch keine fünf Jahre sozialversichert sind, gibt es überhaupt keine staatliche Rente. Die „Rechnung“ der Regierung ging unseres Erachtens auf. Die Anzahl der Rentenanträge nahm in den letzten Jahren zwar deutlich zu, die Anzahl der bewilligten Anträge (also die, die eine Rente erhalten) ging deutlich zurück.

Heute wird gut jeder zweite Rentenantrag auf eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Die Folgen sind klar. Der Weg zum Sozialamt ist vorgezeichnet.
Definition "Berufsunfähigkeit" in der gesetzlichen Rentenversicherung
„Berufsunfähigkeit ist, wer ... aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außer Stande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf ... mindestens für die Dauer von 6 Monaten oder länger, nicht mehr ausüben kann..."
Wer erhält die „Berufsunfähigkeitsrente“ und wie hoch wird diese vermutlich sein ?
Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren und berufstätig sind, die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und vor der Berufsunfähigkeit mindestens 3 Jahre Beiträge entrichtet haben, können Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Die Höhe der Rente ist abhängig vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen der zurückgelegten Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die durchschnittlich gezahlte Rente wegen Berufsunfähigkeit (nach altem Recht) für die genannten Jahrgänge beträgt heute ca. € 600,00 monatlich.
Wer erhält die „Erwerbsminderungsrente“ und wie hoch wird diese vermutlich sein ?
Alle berufstätigen, die nach den 02.01.1961 geboren sind, haben nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein.
Diese Erwerbsminderungsrente berücksichtigt seit dem 01.01.2001 in keiner Weise mehr die berufliche Ausbildung oder die berufliche Tätigkeit vor dem Versicherungsfall. Die Rentenversicherung prüft ausschließlich das allgemeine Restleistungsvermögen auf dem allgemeine Arbeitsmarkt mit einem ärztlichen Gutachten.
- Volle Erwerbsminderungsrente
Stellt der Arzt eine Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich für eine einfache Tätigkeit fest, so wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem letzten Gehalt und beträgt ca. 36% des Bruttogehaltes.
- Halbe Erwerbsminderungsrente
Stellt der Arzt eine Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich für eine einfache Tätigkeit fest, so wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die halbe Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem letzten Gehalt und beträgt ca. 18% des Bruttogehaltes.
- Keine Erwerbsminderungsrente
Stellt der Arzt eine Leistungsfähigkeit mindestens 6 Stunden täglich für eine einfache Tätigkeit fest, so wird gar keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Hinweis:
Ob diese leichte Tätigkeit auch zu einem Arbeitsvertrag führt oder wieviel dabei verdient werden kann, bleibt unberücksichtigt ! Wer jedoch auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln ist, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.