Gesetzliche Versorgung der Beamten
Wenn Beamte, Richter und Personen mit beamtenähnlichem Status aus gesundheitlichen Gründen Ihre Arbeit nicht mehr verrichten können, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen ein "Ruhegehalt" wegen Dienstunfähigkeit.
Definition "Dienstunfähigkeit" bei Beamten in der gesetzlichen Versorgung
"Ist ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Krankheit zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd dienstunfähig und liegt nach amtsärztlichem Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen bzw. zu entlassen".
Die Entscheidung über die Versetzung wird vom zuständigen Dienstherrn beschlossen. Darüber hinaus kann eine Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb eines weiteren halben Jahres wiedererlangt wird.
Voraussetzungen für ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.
Zu beachten ist, dass hier nur von Beamten „auf Lebenszeit" die Rede ist. Beamte „auf Widerruf“ und Beamte „auf Probe“ erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt, sondern werden in den Ruhestand entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (Ausnahme: Dienstunfall bei Beamten auf Probe). Damit werden diese Personen wie "normale" Arbeitnehmer behandelt und müssten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Mit den entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich Rentenhöhe und Annahmevoraussetzungen.
Eine weitere Voraussetzung für das Ruhegehalt ist die Wartezeit. Ein Ruhegehalt erhält nur, wer eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat. Die Wartezeit entfällt, wenn der Beamte ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes dienstunfähig geworden ist.
Die Höhe des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit
Das Ruhegehalt wird anhand der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und des Ruhegehaltssatzes ermittelt. Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,875 Prozent und steigt somit linear an, maximal jedoch bis 75 Prozent. Der volle Ruhegehaltssatz wird somit nach 40 Dienstjahren erreicht. Bei vorzeitigem Ruhestand wird zur bisherigen Dienstzeit noch eine Zurechnungszeit aufgeschlagen. Sie beträgt 2/3 der noch bis zum 60. Lebensjahr verbleibenden Zeit. Beim Eintritt in den Ruhestand werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit dem so errechneten Ruhegehaltssatz faktorisiert. Hiervon ist dann noch der Versorgungsabschlag abzuziehen. Er beträgt für jedes vor der Regelaltersgrenze liegende Jahr 3,6 Prozent - maximal jedoch 10,8 Prozent. Der Abschlag entfällt bei Dienstunfall.
Mindestversorgung der Beamten
Sobald die Wartezeit von 5 Jahren erreicht ist, haben Beamte bei Dienstunfähigkeit ein Mindestruhegehalt von ca. € 1.200; sofern keine längeren Freistellungszeiten und/oder Teilzeit für Abschläge des Ruhegehaltes sorgen.